Andre
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Weniger Punkte, höhere Bußgelder
Wie in jedem Jahr ändern sich für uns Autofahrer auch 2014 ein paar Regeln. Die wohl wichtigste Neuerung: Die Punktereform tritt in Kraft. Außerdem steigen einige Bußgelder, und eine Warnweste im Auto wird Pflicht. Unser Überblick:
Punktereform
Ab dem 1. Mai 2014 gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg.
Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte). Wer höchstens fünf Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren in einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden.
So wird umgerechnet
Die bestehenden Flensburger Punktekonten werden automatisch wie folgt umgerechnet:
Auskunft über den neuen Punktestand muss beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Bußgelder
Parallel zur Punktereform steigen viele Bußgelder. Dazu gehören Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht: Hier werden künftig jeweils 60 statt 40 Euro fällig.
Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt.
Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).
Wie in jedem Jahr ändern sich für uns Autofahrer auch 2014 ein paar Regeln. Die wohl wichtigste Neuerung: Die Punktereform tritt in Kraft. Außerdem steigen einige Bußgelder, und eine Warnweste im Auto wird Pflicht. Unser Überblick:
Punktereform
Ab dem 1. Mai 2014 gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg.
Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte). Wer höchstens fünf Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren in einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden.
So wird umgerechnet
Die bestehenden Flensburger Punktekonten werden automatisch wie folgt umgerechnet:
- 1-3 Punkte = 1 Punkt
- 4-5 Punkte = 2 Punkte
- 6-7 Punkte = 3 Punkte
- 8-10 Punkte = 4 Punkte
- 11-13 Punkte = 5 Punkte
- 14-15 Punkte = 6 Punkte
- 16-17 Punkte = 7 Punkte
- 18 plus X Punkte = 8 Punkte
Auskunft über den neuen Punktestand muss beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Bußgelder
Parallel zur Punktereform steigen viele Bußgelder. Dazu gehören Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht: Hier werden künftig jeweils 60 statt 40 Euro fällig.
Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt.
Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).