Andre
Administrator
Seit 1 April an ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: Dann tritt die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Die neue, verschärfte Richtlinie soll dem Missbrauch mit Kurzzeitkennzeichen vorbeugen, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Zahl solcher Fälle sei in der Vergangenheit stark angestiegen: Die Kennzeichen würden weiterverkauft, verkehrsunsichere Fahrzeuge seien auf den Straßen unterwegs – ohne dass man den fahrenden Schrotthaufen einem Halter zuordnen könne, da er nirgends registriert sei. Dem möchte die Regierung nun einen Riegel vorschieben.
Die neue, verschärfte Richtlinie soll dem Missbrauch mit Kurzzeitkennzeichen vorbeugen, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Die Zahl solcher Fälle sei in der Vergangenheit stark angestiegen: Die Kennzeichen würden weiterverkauft, verkehrsunsichere Fahrzeuge seien auf den Straßen unterwegs – ohne dass man den fahrenden Schrotthaufen einem Halter zuordnen könne, da er nirgends registriert sei. Dem möchte die Regierung nun einen Riegel vorschieben.