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Alle Tipps Zu Anbauteilen Und Gutachten!

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Andre

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Jede am Fahrzeug geänderter Teile sowie auch Tuning, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden bzw. in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis freigegeben sein.

Es gibt einige Möglichkeiten, Umbauten am Fahrzeug eintragen oder genehmigen zu lassen:

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie zum Beispiel Kühlergrill welcher die Serienbedingungen des Fahrzeuges nicht ändert mitgeliefert. Mit der mitgelieferten ABE können Teile montiert werden die eine Freigabe für den jeweiligen Fahrzeugtyp.Mit der ABE muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, doch allerdings muß die ABE immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) müssen zum Beispiel Schweller besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Fahrzeugmodelle gültig, als vorher schlau machen ob die Anbauteile für das Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt und abgenommen werden und die Änderung müssen dann in die Papiere eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht in etwa der ABE, sie ist aber für den gesamten EU - Raum gültig. Teile die eine EG-Betriebserlaubnis besitzen, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden. Ebenso wie bei der ABE sollte die EG-Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

TÜV-Teilegutachten

Am häufigsten werden Tuningteile mit TÜV - Teilegutachten ausgeliefert zum Beispiel Spoiler. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen (z.B. gefährliche Kanten kontrolliert. Danach erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

E-Kenzeichnung

Diese Teile zum Beispiel Scheinwerfer haben eine E Kennzeichnung gefolgt mit einer Zahl (Freigabe im jeweiligen Land). Normalerweise braucht man für diese Anbauteile keine Gutachten, doch da in letzter Zeit für diese Teile meist aus dem Ausland hierzulande keine Genehmigung beantragt wird, sind diese nicht zugelassen. Also wenn jemand sich solche Teile kauft, sollte er sich eine Freigabebescheinigung geben lassen! Sonst kann das ganze zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Einzelabnahme

Meisten werden Fahrzeuge mit Teilen bestückt die keine der vorgenanten Gutachten besitzen oder Teile aus anderen Fahrzeugen verbaut, diese müssen dann per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Art der Eintragung ist am Kostenintensivsten.
 
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